Dt. Bundesverfassungsgericht kippt Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung Entscheidung wird differenziert gesehen - Mittelbare Auswirkungen auf Österreich erwartet
Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 02.03.2010 die Bestimmungen, mit welchen der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) umgesetzt hat, für nichtig erklärt.