Die digitale Welt braucht ein starkes Urheberrecht

Börsenverein: Die digitale Welt braucht ein starkes Urheberrecht

Interessenvertretung der Verlage und Buchhandlungen begrüßt Berliner Rede der Bundesjustizministerin zum Urheberrecht / Alexander Skipis: Provider werden in die Pflicht genommen / Klare Absage an Kulturflatrate

 

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt das klare Bekenntnis zum Urheberrecht und seiner Durchsetzung, das die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, am 14.06.2010 in ihrer Berliner Rede abgegeben hat. „Kreativität, kulturelle Vielfalt und wissenschaftliche Leistungen brauchen in der digitalen Welt ein starkes und funktionierendes Urheberrecht, das hat die Bundesjustizministerin deutlich formuliert“, betont Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger habe sich in ihrer Rede eindeutig dafür ausgesprochen, wirksame Schutzinstrumente für das Urheberrecht zu entwickeln. „Ich freue mich, dass sie dabei insbesondere die Provider in die Pflicht nimmt und von ihnen verlangt, mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts zu übernehmen“, so Skipis. Leutheusser-Schnarrenberger habe in diesem Zusammenhang betont, es läge schon im Eigeninteresse der Provider dem nachzukommen, da ansonsten der Ruf nach Regulierung lauter werden würde. „Eine solche Positionierung der Regierung war in diesem Punkt lange schon überfällig. Es kann nicht sein, dass die Provider sich zurücklehnen und nichts dagegen tun, wenn ihre Geschäftsmodelle als Plattform für illegale Aktivitäten genutzt werden“, so Skipis. „Wir werden jetzt genau beobachten, ob die Provider ihrer Verantwortung nachkommen oder ob eine gesetzliche Regelung notwendig ist.“

Auch der in den letzten Jahren und Monaten immer wieder ins Gespräch gebrachten Kulturflatrate hat die Bundesjustizministerin erneut eine klare Absage erteilt und diese mit der „Zwangskollektivierung der Rechte“ und einer Reduzierung des Urheberrechts auf den bloßen Vergütungsanspruch begründet. „Wir freuen uns über diese glasklare Absage, denn sie bestätigt unsere Einschätzung“, sagt Skipis. „Für den Börsenverein kommt eine Kulturflatrate nicht in Frage, da sie privates geistiges Eigentum in ein öffentliches Gut verwandelt. Denn ist die Flatrate eingeführt, entscheidet nicht mehr der Urheber, wie und in welchem Umfang sein Werk genutzt werden darf.“ Das Angebot der Zusammenarbeit bei der kommenden Urheberrechtsreform werde der Börsenverein gerne wahrnehmen und intensiv an einer Lösung im Sinne der Stärkung des Urheberrechts mitarbeiten.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist die Interessenvertretung der deutschen Buchhändler, Zwischenbuchhändler, Antiquare und Verleger gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit. Gegründet wurde er 1825 als „Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig“. Seit dieser Zeit trägt er zum Erhalt und Ausbau der Literaturvielfalt bei. Im Zentrum seiner Arbeit steht das Engagement für den Erhalt der Buchpreisbindung und für ein faires Urheberrecht. Der Kultur- und Wirtschaftsverband veranstaltet die Frankfurter Buchmesse, vergibt den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels und den Deutschen Buchpreis und engagiert sich in der Leseförderung. Organisiert sind im Börsenverein insgesamt rund 5.700 Mitglieder.

Informationen im Internet unter: www.boersenverein.de