Wege aus der Parteiendemokratie

Es fällt mir schwer für dieses Buch den richtigen Titel zu finden. “Gegen die Parteiendemokratie”, in Anlehnung an David van Reybroucks “Gegen Wahlen” sollte es sein, dies wurde aber in Ansehung des aktuellen Standes des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und den trüben Zukunftsaussichten für das angegriffene Land, verworfen. Eine Parteiendemokratie ist um Lichtjahre erstrebenswerter, als die auf Neid und Gleichgültigkeit beruhende brutale Diktatur Russlands. So habe ich dem Buch einen hoffnungsvolleren Titel gegeben. Jetzt droht auch noch durch die Trumpwahl die Aufgabe der Ukraine incl. Stärkung des Aggressors und den weltweiten “Fliehkräften der Demokratie”. Die Amerikaner, auch im amerikanischen Teil der Familie meiner Frau, sind mir fremd geworden (alles Trumpwähler, außer der Großcousine).

Ich bin müde geworden. Ich mag keine Talkshows mehr, die Zeitungen werden überflogen und den “Spiegel” schaff ich in max. 20 Minuten. Irgendwie alles schon mal gehört, voraussehbar und unabwendbar. Nein, so ist es wohl nicht ganz, denn sonst hätte ich nicht die Kraft für die im Buch beschriebenen Ereignisse gehabt.

Es geht um den seit über 3 Jahren in der Petitionsbescheidung verfassungswidrig feststeckenden Klimabürgerrat nach dem Modell des von der ehemaligen englischen Queen gegengezeichneten Klimagesetzes von Schottland, dem “Climate Change Act 2019”. So wurde es in den Petitionsausschuss eingebracht und auf dieser Basis sollte die Bescheidung schon längst erfolgt sein, hätten wir ein grundgesetzkonformes Petitionsrecht.

Es gibt gute Nachrichten, wir können das “ewige Wiederholen” durchbrechen. David van Reybrouck hat die weltweiten Bürgerbeteiligungsmodelle, speziell die Bürgerräte, in seinem Buch “Gegen Wahlen” von 2016 wissenschaftlich aufbereitet. Ich habe den Praxistest im Rahmen eines Klimabürgerrates für Deutschland unterstützt, im Petitionsausschuss beeinflusst und letztendlich im Rahmen des Petitionsscheinrechtes eingeklagt.
Nicht geregelte verfassungsgerechte Ausgestaltung des Petitionsrechtes, seit 1953 vom Verfassungsgericht erkannt und von der Legislative nicht umgesetzt.

Das Gericht argumentierte: „Das Grundrecht des Art. 17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt. Erster Senat vom 22. April 1953 gem. § 24 BVerfGG, – 1 BvR 162/51. Mit der in der Literatur herrschenden Meinung (Bonner Kommentar zum GG a.a.O. und der dort zitierten Literatur) ist das Bundesverfassungsgericht der Auffassung, dass jede ordnungsgemäße Petition beantwortet werden muss, und dass sich diese Antwort nicht auf eine bloße Empfangsbestätigung beschränken darf, vielmehr zum mindesten die Kenntnisnahme von dem Inhalt der Petition und die Art ihrer Erledigung ergeben muss. Wollte man der gegenteiligen Auffassung folgen, wie sie etwa Mangoldt a.a.O. vertritt, so würde man dem Petitionsrecht seinen praktischen Wert nehmen. Die Aufnahme eines solchen “Scheinrechts” in den Grundrechtskatalog wäre dann kaum verständlich“.

Buchautor/in: Michael Rother

Gebundene Ausgabe
ISBN-13: ASIN: B0CQNT7NWC
Verlag/Herausgeber: Amazon Selfpublishing
Erscheinungsdatum: 2023-12-20
Seitenzahl: 115 Seiten
Buchpreis: 22,95 Euro

Taschenbuch
ISBN-13: ASIN: 3757981707
Verlag/Herausgeber: Amazon Selfpublishing
Erscheinungsdatum: 2023-12-04
Seitenzahl: 115 Seiten
Buchpreis: 15,95 Euro

Kindle
ASIN: ASIN: B0CP66J6DZ
Verlag/Herausgeber: Amazon
Erscheinungsdatum: 2023-11-29
Seitenzahl: 115 Seiten
Buchpreis: 9,99 Euro


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